Folgende Konstellation einer Beschäftigung:
Eine Soldatin auf Zeit, Fachärztin, nimmt eine erlaubte Teilzeitbeschäftigung mit 60% während ihrer Elternzeit auf. Über die Bundeswehr ist sie bei der Freien Heilfürsorge krankenversichert. Sie ist bisher kein Mitglied der Ärzteversorgung.
Wie ist diese Beschäftigte nun für diese Tätigkeit anzumelden in den Sozialversicherungszweigen?