Expertenforum - SV-Beiträge bei Soldaten?

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  • 01
    SV-Beiträge bei Soldaten?

    Folgende Konstellation einer Beschäftigung:

    Eine Soldatin auf Zeit, Fachärztin, nimmt eine erlaubte Teilzeitbeschäftigung mit 60% während ihrer Elternzeit auf. Über die Bundeswehr ist sie bei der Freien Heilfürsorge krankenversichert. Sie ist bisher kein Mitglied der Ärzteversorgung.


    Wie ist diese Beschäftigte nun für diese Tätigkeit anzumelden in den Sozialversicherungszweigen?

  • 02
    RE: SV-Beiträge bei Soldaten?

    Hallo TraubJ,

    die Beschäftigung einer Soldatin auf Zeit (in der Elternzeit) mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (538,00 €) begründet Sozialversicherungspflicht. Somit tritt mit Beginn der Arbeitsentgeltzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung ein, so dass eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen ist.

    Solange die Soldatin noch nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. In einem solchen Fall ist lediglich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gegeben (Beitragsgruppenschlüssel „0110“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: SV-Beiträge bei Soldaten?

    "Solange die Soldatin noch nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. "

    Wie funktioniert das in der Praxis? Muss / kann ich mir das bestätigen lassen? Oder genügt hier die Auskunft der Beschäftigten?

  • 04
    RE: SV-Beiträge bei Soldaten?

    Hallo TraubJ,

    eine schriftliche Bestätigung des Anspruchs auf Beihilfe bzw. der freien Heilfürsorge für die beschäftigte Soldatin ist als Nachweis für die Kranken-und Pflegeversicherungsfreiheit in den Entgeltunterlagen insbesondere für spätere Prüfungen des Betriebsprüfdienstes der deutschen Rentenversicherung zwingend zu hinterlegen.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: SV-Beiträge bei Soldaten?

    Die Heilfürsorge stellt einen solchen Nachweis nicht aus. Was ist nun zu tun?

    Genügt ein Dienstausweis der Soldatin?

  • 06
    RE: SV-Beiträge bei Soldaten?

    Hallo TraubJ,
     
    in diesem Fall ist nach unserem Verständnis für die Dokumentation der Kranken- und Pflegversicherungsfreiheit in den Entgeltunterlagen eine Kopie des Dienstausweises in Verbindung mit der Ablehnung der Nachweisausstellung und einer schriftlichen Erklärung der betroffenen Soldatin über den Anspruch auf die freie Heilfürsorge ausreichend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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