Expertenforum - Student sv-pflichtig nach Ablegung aller Prüfungen

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  • 01
    Student sv-pflichtig nach Ablegung aller Prüfungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Studenten, der alle Prüfungen im Februar 24 abgelegt hat und demzufolge auch keine Vorlesungen mehr hat. Er ist aber bis Ende September 2024 noch immatrikuliert. Ist er ab 1.3.24 dann komplett sv-pflchtig ?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Student sv-pflichtig nach Ablegung aller Prüfungen

    Guten Tag,
     
    zum Personenkreis der ordentlich Studierenden im Rahmen des Werkstudentenprivilegs gehören alle Studenten, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Hat der Studierende die von der Hochschule für den jeweiligen Studiengang vorgesehene letzte Prüfungsleistung, etwa die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit, erbracht, endet das Stu­dium nicht mit dem Datum der letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ab­lauf des Mo­nats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich un­ter­rich­tet wurde. Damit ist der Zugang des per Briefpost vom Prü­fungs­amt über­mit­tel­ten vorläufigen Zeugnisses gemeint.
     
    Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Werkstudentenprivileg anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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