Sehr geehrtes Team,
ein Student muss während seines Studiums sein vorgeschriebenes 6 wöchiges Praktikum absolvieren. Dieses kann er aus Termingründen nur in Teilabschnitten ablegen.
Für die ersten 3 Wochen am Stück wurde er beschäftigt und aus Prüfungsgründen wieder abgemeldet.
Nun möchte er die vorlesungsfreie Zeit an einem Tag der Woche für das Restpraktikum nutzen und vorausichtlich so seine verbliebenen 15 Tage des Praktikums absolvieren.
Können Sie mir bitte mitteilen, ist dies zulässig?
Er sollte dann vom 1. Tag an wieder mir Meldegrund 190 angemeldet sein, auch wenn nur ein Tag in der Woche das Praktikum statt findet?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!