Die wöchentliche Arbeitszeit eines Studenten in unserem Unternehmen beträgt 13 Stunden.
Parallel ist dieser Student mit PGS 110 bei einem weiteren Arbeitgeber tätig. Hier jedoch mit unterschiedlicher wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. 4 Wochen eines Monats: 1. Woche keine Arbeitsstunden, 2. Woche 10 Arbeitsstunden, 3. Woche 6 Arbeitsstunden und 4. Woche 8 Arbeitsstunden). Stets nicht abends od. nachts und auch nicht am Wochenende.
Die Arbeitszeiten paralleler Beschäftigungen müssen bei der Prüfung, ob in unserem Unternehmen mit PGS 106 abgerechnet werden kann, ja mit einbezogen werden. Wie ist hier jedoch zu verfahren, wenn die weitere Beschäftigung solch unregelmäßige Arbeitszeiten aufweist? Kann dann monatlich die wöchentliche Arbeitszeit beim anderen Arbeitgeber per Durchschnittsberechnung ermittelt werden (beim obigen Beispiel also: 0+10+6+8=24/4= 6 Stunden). Die 13 Stunden bei uns + diese durchschnittlich 6 Stunden = 19 Stunden, d.h. in diesem Monat kann bei uns mit PGS 106 abgerechnet werden?