Expertenforum - Strom tanken und Garagengeld während Mutterschutz

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Strom tanken und Garagengeld während Mutterschutz

    Guten Tag,

    wir zahlen unserer MA monatlich EUR 70,00 pauschale für Strom tanken bei ihr zuhause ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, sowie ein Garagengeld von EUR 80,00 monatlich.

    Beides zahlen wir steuerfrei. Jetzt ist die MA seit 14.04. in Mutterschutz und wir wissen nicht ob wir beide Beträge noch steuerfrei zahlen können oder während der Unterbrechung versteuern müssen.

    Das Elektro KFZ wird auch während der Mutterschutzfrist benutz und steht weiterhin beim MA.

    Danke für Ihre Hilfe.

    Gruss

    Markus Vecek


     

  • 02
    RE: Strom tanken und Garagengeld während Mutterschutz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation kann zunächst die Zahlung des Garagengeldes von EUR 80,00 monatlich auch in der Elternzeit fortgesetzt werden, wenn das Dienstfahrzeug in einer vom Arbeitnehmer gestellten Garage untergebracht ist (und diese Unterbringung im Interesse des Arbeitsgebers, "eigenbetriebliches Interesse" erfolgt.


    Für die Nutzung der privaten Ladevorrichtung können pauschale Zuschüsse des Arbeitgebers pauschal (nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG) besteuert werden, wenn die tatsächlichen Aufwendungen (Stromkosten) für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachgewiesen sind (BMF-Schreiben vom 29.09.2020, IV C 5, Textziff. 31). Steuerfreiheit wäre (innerhalb und außerhalb der Elternzeit) nur denkbar, wenn es sich bei den Lademöglichkeiten um Einrichtungen des Arbeitgebers handelt.


    Ohne Pauschalierung steuerfrei erstattbar sind lediglich tatsächliche Aufwendungen (also die konkret erfassten Stromkosten).


    Mittelbar verknüpft mit Garagengeld und Kostenpauschale für die Ladevorrichtung ist die Nutzung des Dienstfahrzeugs während der Elternzeit. Bei erlaubter Privatnutzung muss demzufolge der entsprechende geldwerte Vorteil weiterhin erfasst und versteuert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.