Folgender Fall:
in der Aufbauphase Wertguthaben wurde die Miatarbeiter:in im Juni 2022 krank. Bis zum Eintritt in die Passivphase Januar 2023 wurde nicht mehr gearbeitet. Krankengeld wurde bezogen.
A) Ab 23. Dezember bis Ende Januar 2023 war Urlaub (24 Tage aus 2022 und 3 Tage aus 2023) geplant und wurde wegen weiter Erkrankung nicht genommen. Der Urlaub kann in der Passivphase nicht genommen werden. Was ist zu beachten?
B) Desweiteren ist das Wertguthaben nicht weiter aufgebaut worden. Muss der Vertrag wegen der Störung aufgelöst werden?
Danke.