Expertenforum - Steuerfreier Inflationsausgleich

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  • 01
    Steuerfreier Inflationsausgleich

    Guten Tag.


    Ich möchte mich kurz zu einem Thema erkundigen, bei dem ich nach einigen Recherchen etwas verunsichert bin.


    Wir haben vor ein paar Jahren Jubiläumszuwendungen für Mitarbeiter mit runden Betriebsjubiläen ins Leben gerufen. Alles komplett freiwillig und unter Ausschluss einer betrieblichen Übung. Einige Mutarbeiter bekommen nun zum zweiten Mal eine Jubiläumsprämie.

    Wir haben diese zuletzt, sofern noch nicht ausgeschöpft, als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bezahlt. Mit dem Grundsatz nach Nummer 16 der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Inflationsausgleichsprämie. Ein rechtlicher Anspruch an die Jubiläumsprämie besteht meines Erachtens nicht, da das gut kommuniziert wurde.


    Ist das aus Ihrer Sicht problematisch bezüglich der Steuer- und Sozialvericherungsfreiheit?


    Unser Ziel ist es möglichst viele Mitarbeiter mit der hohen Inflation zu unterstützen. Deshalb ist unser Ansatz freiwillige Sonderzahlungen, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, zu nutzen.


    Danke vorab und schönes Wochenende.


    Stefan

  • 02
    RE: Steuerfreier Inflationsausgleich

    Guten Tag,
     
    dem Arbeitsentgelt sind zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen,
    soweit sie lohnsteuerfrei sind, nicht zuzurechnen ( § 1 Abs. 1 Satz 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung).
     
    Grundsätzlich sind daher zusätzliche Zuwendungen, die nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Zur Beurteilung ist hier regelmäßig auf die steuerliche Beurteilung abzustellen.
     
    Sofern also die Inflationsausgleichsprämie in der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums steuerfrei gezahlt werden kann, ist dies
    auf die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung zu übertragen.
     
    Insoweit ist die Inflationsausgleichsprämie neben der Steuerfreiheit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Steuerfreier Inflationsausgleich

    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Wie ist das aus Sicht eines Steuerexperten zu bewerten?


    In den FAQ heißt es, dass eine Inflationsausgleichsprämie bezahlt werden kann, anstelle einer regelmäßig steuerpflichtigen freiwilligen Sonderzahlung, auf die keine rechtliche Verpflichtung beruht. Wichtig ist da natürlich, dass es keinen Anspruch auf die bisherige Zahlung gibt.


    Wie ist das im Bezug auf eine Jubiläumsprämie z.B. zum 10-jährigen, 20-jährigen etc. zu bewerten?


    Wir machen es uns hier sehr kompliziert, aber wir wollen eben, dass möglichst viele etwas vom steuerfreien Inflationsausgleich haben.


    Vielen Dank für Ihre Meinung dazu und schönes Wochenende!


    Stefan

  • 04
    RE: Steuerfreier Inflationsausgleich

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: Steuerfreier Inflationsausgleich

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation können die Zahlungen grundsätzlich als Inflationsausgleichsprämie (einkommens- und lohnsteuerfrei gemäß § 3 Nr. 11c EStG) gezahlt werden.


    Voraussetzung ist - wie von Ihnen schon beachtet -, dass kein arbeitsrechtlicher Anspruch der einzelnen Mitarbeiter auf die Zahlung (als Jubiläumsprämie) besteht; dies wäre arbeitsrechtlich zu beurteilen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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