Guten Tag.
Ich möchte mich kurz zu einem Thema erkundigen, bei dem ich nach einigen Recherchen etwas verunsichert bin.
Wir haben vor ein paar Jahren Jubiläumszuwendungen für Mitarbeiter mit runden Betriebsjubiläen ins Leben gerufen. Alles komplett freiwillig und unter Ausschluss einer betrieblichen Übung. Einige Mutarbeiter bekommen nun zum zweiten Mal eine Jubiläumsprämie.
Wir haben diese zuletzt, sofern noch nicht ausgeschöpft, als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bezahlt. Mit dem Grundsatz nach Nummer 16 der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Inflationsausgleichsprämie. Ein rechtlicher Anspruch an die Jubiläumsprämie besteht meines Erachtens nicht, da das gut kommuniziert wurde.
Ist das aus Ihrer Sicht problematisch bezüglich der Steuer- und Sozialvericherungsfreiheit?
Unser Ziel ist es möglichst viele Mitarbeiter mit der hohen Inflation zu unterstützen. Deshalb ist unser Ansatz freiwillige Sonderzahlungen, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, zu nutzen.
Danke vorab und schönes Wochenende.
Stefan