Expertenforum - Sterbegeld

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sterbegeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Mitarbeiterin ist verstorben. Laut Tarif hat der Ehegatte Anspruch auf Sterbegeld. Wie ist der Ehegatte in der Sozialversicherung zu melden? Welcher Personengruppenschlüssel ist zu hinterlegen? Erfolgt die Anmeldung nur für 1 Tag?

    Herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Meikel

     

  • 02
    RE: Sterbegeld

    Guten Tag,
     
    bei Entgeltzahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).
     
    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt z. B. Mehrarbeitsstunden, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Dagegen gehört die Gewährung eines „Sterbegeldes“, das jemand als Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers bezieht, nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, da es nicht für eine vom Empfänger der Zahlungen selbst ausgeübte Beschäftigung gezahlt wird.
     
    Da kein beitragspflichtiges bzw. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, sind keine Meldungen zur Sozialversicherung für den Witwer zu erstellen und auch keine Beiträge abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.