Expertenforum - Statusfeststellungsverfahren Abkömmling

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  • 01
    Statusfeststellungsverfahren Abkömmling

    Guten Tag,


    muss das Statuskennzeichen "leibliches Kind" bei der Anmeldung gesetzt werden, wenn im Gesellschaftervertrag nur die Mutter mit den Mehrheitsanteilen der GmbH eingetragen ist (75% Anteile) - oder ist das Setzen des Kennzeichens freiwillig?


    Viele Grüße

    Fritsche

  • 02
    RE: Statusfeststellungsverfahren Abkömmling

    Hallo Fritsche,
     
    das Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge (z. B. Kinder) ist obligatorisch, sofern es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person (z.B. Einzelfirma) handelt.
     
    Besteht dagegen ein Beschäftigungsverhältnis mit einer juristischen Person (z.B. GmbH), ist-  unabhängig von den Mehrheitsanteilen der Mutter in der GmbH- kein Statuskennzeichen zu übermitteln, da hier die Beschäftigungsverhältnis ausschließlich mit der GmbH besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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