Guten Tag,
muss das Statuskennzeichen "leibliches Kind" bei der Anmeldung gesetzt werden, wenn im Gesellschaftervertrag nur die Mutter mit den Mehrheitsanteilen der GmbH eingetragen ist (75% Anteile) - oder ist das Setzen des Kennzeichens freiwillig?
Viele Grüße
Fritsche