Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Mitarbeiter hat folgende Fehlzeiten:
vom 11.06.2020 bis 22.07.2020 Krank mit Lohnfortzahlung
vom 23.07.2020 bis 07.12.2021 Krank ohne Lohnfortzahlung
vom 08.12.2021 bis 31.12.2022 Ende Krankengeld
Der Mitarbeiter scheidet zum 31.12.2022 aus
Es werden folgende DEÜV-Meldungen erstellt:
- Unterbrechungsmeldung wegen Entgeltersatzleistung (Grund 51) zum 22.07.2020
- Meldung eines einmaligen Arbeitsentgelts (Grund 54) vom 01.01.2022 bis 31.01.2022 (Urlaubsabgeltung + Überstundenabgeltung)
- Abmeldung wegen Unterbrechung > ein Monat (Grund 34) von 01.01.2022 bis 07.01.2022
Unsere Fragen:
-Sind die Meldungen korrekt?
-Vom 08.12.2021 bis 07.01.2022 setzt unser Abrechnungsprogramm SV-Tage an, damit eine Unterbrechungsmeldung zum 07.01.2022 erstellt werden kann. Die SV-Tage vom 01.01.2022 bis 07.01.2022 führen bei der Einmalzahlung in 12/2022 dazu, dass SV-Beiträge abgezogen werden. Ist das korrekt oder hätte die Urlaubsabgeltung und Überstundenabgeltung sv-frei ausgezahlt werden müssen? Es wäre nett, wenn Sie uns eine Quellenangabe nennen könnten, wo wir das nachlesen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.