Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Ihre Unterstützung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des nachfolgenden Sachverhalts.
Ein Arbeitnehmer unseres Unternehmens ist in Deutschland angestellt und unterliegt derzeit der deutschen Sozialversicherung. Es wird geprüft, ob der Mitarbeiter künftig teilweise im Rahmen von Mobile Working von Griechenland aus tätig werden kann.
Die konkrete Ausgestaltung steht derzeit noch nicht fest. Ziel des Mitarbeiters ist es jedoch, den Aufenthalt in Griechenland im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten möglichst umfangreich zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:
Unter welchen Voraussetzungen kann der Mitarbeiter trotz einer Tätigkeit in Griechenland weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen?
Welche maximale Dauer bzw. welcher maximale Umfang der Tätigkeit in Griechenland ist möglich, ohne dass die deutsche Sozialversicherungspflicht entfällt?
Welche Bedeutung hat hierbei die Anzahl der Arbeitstage bzw. der prozentuale Tätigkeitsumfang im Ausland?
Ist für diesen Sachverhalt eine A1-Bescheinigung erforderlich und falls ja, wie ist diese zu beantragen?
Ab welchem Zeitpunkt bzw. unter welchen Voraussetzungen tritt ein Wechsel in das griechische Sozialversicherungsrecht ein?
Gibt es Besonderheiten, die bei regelmäßigem Mobile Working innerhalb der EU zu beachten sind?
Für Ihre Einschätzung bedanken wir uns bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen