Expertenforum - Sozialversicherungspflicht einer Urlaubsabgeltung im Malerhandwerk

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  • 01
    Sozialversicherungspflicht einer Urlaubsabgeltung im Malerhandwerk

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    ein Arbeitgeber, der in der ZVK Maler Mitglied ist, muss einem im August des Vorjahres ausgeschiedenen Mitarbeiter Urlaubsabgeltung auszahlen (wegen Berufswechsels). Die Auszahlung/Abgeltung erfolgt im April diesen Jahres. Ist die Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig?

    Danke für eine Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Fischer

  • 02
    RE: Sozialversicherungspflicht einer Urlaubsabgeltung im Malerhandwerk

    Hallo Frau Fischer,
     
    werden einmalige Zahlungen nach Beendigung der Beschäftigung geleistet (z. B. bei Urlaubsabgeltungen), sind diese grundsätzlich beitragspflichtig. Die Einmalzahlung ist in diesen Fällen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen.
     
    Da in Ihrem Sachverhalt die Beschäftigung bereits im Monat August 2023 geendet hat und demzufolge zum Zeitpunkt der Auszahlung im April 2024 keine Sozialversicherungstage mehr vorliegen, ist die Urlaubsabgeltung beitragsfrei ausgezahlt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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