Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
ein Arbeitgeber, der in der ZVK Maler Mitglied ist, muss einem im August des Vorjahres ausgeschiedenen Mitarbeiter Urlaubsabgeltung auszahlen (wegen Berufswechsels). Die Auszahlung/Abgeltung erfolgt im April diesen Jahres. Ist die Urlaubsabgeltung sozialversicherungspflichtig?
Danke für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Fischer