Expertenforum - Sofortmeldung bei einem freiwilligen, unentgeltiohen Praktikum

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  • 01
    Sofortmeldung bei einem freiwilligen, unentgeltiohen Praktikum

    Muss für einen Praktikanten (Alter 30 Jahre), der für eine Woche ein freiwilliges Praktikum in einer Bauunternehmung absolviert, eine Sofortmeldung abgegeben werden ? Ein Entgelt wird nicht gezahlt. Das Praktikum ist freiwillig und unentgeltlich. Es soll sich zeigen, ob der Praktikant als etwaiger zukünftiger Mitarbeiter geeignet ist.

  • 02
    RE: Sofortmeldung bei einem freiwilligen, unentgeltiohen Praktikum

    Hallo ES,

    Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Sofortmeldung zu melden.

    Das Gesetz spricht nur von der „Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses“. Eine Sofortmeldung ist ungeachtet der Bezeichnung und unbeachtlich der Zahlung eines Arbeitsentgelts abzugeben, sofern eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht werden soll.

    Die Art der Tätigkeit und die versicherungsrechtliche Beurteilung spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

    Im Einzelfall entscheidet die zuständige Krankenkasse verbindlich über die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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