Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Sofortmeldung. Wir übernehmen einen Bäcker mit Verkauf von Kaffee und Imbiss und einem Café. Können Sie mir mitteilen was ausschlaggebend für die Sofortmeldung ist? Vielen Dank im Voraus.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Sofortmeldung. Wir übernehmen einen Bäcker mit Verkauf von Kaffee und Imbiss und einem Café. Können Sie mir mitteilen was ausschlaggebend für die Sofortmeldung ist? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag,
der Gesetzgeber hat Arbeitgeber in bestimmten Branchen zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet, sofern sie Personen in diesen Wirtschaftsbereichen beschäftigen. Hierzu zählt u.a. das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
Spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung ist die Sofortmeldung direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu erstatten. Die Empfänger-Betriebsnummer lautet 66667777. Es handelt sich um eine zusätzliche Meldung.
Im Anschluss ist eine Anmeldung zur Sozialversicherung mit dem Meldegrund „10“ an die zuständige Krankenkasse der Mitarbeitenden zu übermitteln.
In Ihrem Gewerbe ist somit bei Neueinstellungen eine Sofortmeldung abzugeben
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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