Hallo Expertenteam,
was ist sozialversicherungsrechtlich zu beachten, wenn eine Übungsleiterin, die im Kalenderjahr 2024 erstmals höhere Einnahmen als die Übungsleiterpauschale aus Reha-und Fitnesskursen (VHS und Vereine) bezieht, zusätzlich noch eine abhängige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis im Fitnessstudio mit ca. 15 Wochenstunden bei einem Stundensatz von 15 € aufnimmt? Bisher war sie als Übungsleiterin mit in der Familienversicherung versichert. Nun müsste sie sich aufgrund der Überschreitung der Übungsleiterpauschale freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Fällt sie jedoch durch die zukünftig zusätzliche Anstellung im Sportstudio unter die gesetzliche Sozialversicherungspflicht? Welche ihrer Tätigkeiten ist als hauptberuflich und welche als nebenberuflich einzuordnen?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.