Mich beschäftigt momentan folgender Fall:
Im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung für ca. 3,5 Monate wird eine selbständige Person für 20 Wochenstunden beschäftigt. Der Selbständige ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wie ist der Beschäftigte in den Sozialversicherungszweigen zu behandeln und welche Unterlagen sind von ihm abzufordern, um zu prüfen, ob Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind?
Kommt eventuell auch eine kurzfristige Beschäftigung in Frage, sofern der AN unter 70 Arbeitstagen bleibt?