Guten Tag,
inwiefern besteht SV-Pflicht (Ja / Nein + Höhe Beiträge) in den Zweigen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung einer neu gegründeten selbständigen Tätigkeit, die neben den Bezug der gesetzlichen Rente neu aufgenommen wird.
a.) Kriterien für Hauptberuflich Selbständig NEBEN Bezug gesetzl. Rente
b.) Kriterien für Nebenberuflich Selbständig NEBEN Bezug gesetzl. Rente
Der MA bezieht neben der gesetzlichen Rente außerdem noch Betriebsrente(n).
Ebenso wäre es interessant, inwiefern eine Pflicht zur Abführung von Beiträgen zur Unfallversicherung in diesen Fällen besteht.
Außerdem gehe ich davon aus, dass keine Anrechnung des Einkommens durch die selbst. Tätigkeit auf eine Altersrente / vorgezogene Altersrente erfolgt. Bitte auch hier nochmals um Einschätzung.
Vielen Dank & viele Grüße