Expertenforum - Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

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  • 01
    Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

    Guten Tag,

    inwiefern besteht SV-Pflicht (Ja / Nein + Höhe Beiträge) in den Zweigen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung einer neu gegründeten selbständigen Tätigkeit, die neben den Bezug der gesetzlichen Rente neu aufgenommen wird.

    a.) Kriterien für Hauptberuflich Selbständig NEBEN Bezug gesetzl. Rente

    b.) Kriterien für Nebenberuflich Selbständig NEBEN Bezug gesetzl. Rente

    Der MA bezieht neben der gesetzlichen Rente außerdem noch Betriebsrente(n).

    Ebenso wäre es interessant, inwiefern eine Pflicht zur Abführung von Beiträgen zur Unfallversicherung in diesen Fällen besteht.

    Außerdem gehe ich davon aus, dass keine Anrechnung des Einkommens durch die selbst. Tätigkeit auf eine Altersrente / vorgezogene Altersrente erfolgt. Bitte auch hier nochmals um Einschätzung.

    Vielen Dank & viele Grüße

  • 02
    RE: Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich besteht aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit keine Sozialversicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für den Bereich der Rentenversicherung gibt es für bestimmte selbstständige Personengruppen besondere Regelungen zur Versicherungspflicht (§ 2 SGB VI). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen versicherungsfrei sind, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen.
     
    Sofern neben der Selbstständigkeit Krankenversicherungspflicht aufgrund des Tatbestandes des Rentenbezuges besteht, kann eine selbstständige Tätigkeit Auswirkungen auf diesen Tatbestand haben.
    Die haupt- bzw. nebenberufliche Selbstständigkeit überprüft grundsätzlich die zuständige Krankenkasse in Form einer Einzelfallprüfung. Auch für Rentenbezieher, die im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, ist diese Prüfung von entscheidender Bedeutung, da auch hier die hauptberufliche Selbstständigkeit die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung verdrängt.
     
    Näheres zu den Entscheidungskriterien finden Sie in den Grundsätzlichen Hinweisen zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019
     
    Das Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit kann unter Umständen die Rentenhöhe beeinflussen. Wir bitten um Verständnis, dass Ihnen nur der Rentenversicherungsträger eine verbindliche Auskunft geben kann, welche Höhe rentenunschädlich ist. Nach unserem Kenntnisstand kann nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdient werden.
     
    Im Rahmen dieses Forums können wir zu Fragen der Unfallversicherung keine Auskünfte geben. Wir empfehlen Ihnen Kontakt zu der zuständigen Berufsgenossenschaft aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

    Vielen Dank,

    können Sie noch einschätzen, ab wann im Rentenbezugsalter eine hauptberufliche oder eine nebenberufliche Selbständigkeit in der Abwägung angenommen wird, schließlich gibt es ja keine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung nicht mehr? Gibt es zeitliche Kriterien?

    Verstehe ich es richtig, dass je nach dem das auch den Versicherungsstatus beeinflussen könnte? (z.b. bisher pflichtversichert in KV der Rentner, wenn nun hauptberufliche Selbständigkeit dazukäme, dann unter Umständen freiw. Weiterversicherung KV/PV notwendig mit Konsequenz, dass auch Mieteinnahmen, Zinseinkünfte, usw. verbeitragt werden müssten?)

    Im Falle, dass eine nebenberufliche Selbständigkeit während Rentenbezug angenommen wird, würde aus diesen Einkünften keine Beiträge fällig werden, da Rentner in der KV/PV der Rentner pflichtversichert bleiben würden, korrekt?

    VG

    TOM_MGG

  • 04
    RE: Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

    Guten Tag,
     
    in unserer ersten Antwort haben wir Ihnen die Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflichen Erwerbstätigkeit verlinkt. In Ziff. 3.2. Selbstständige Tätigkeit ohne andere Erwerbstätigkeit finden Sie die Grundannahmen und die zeitlichen Kriterien für eine Prüfung der Hauptberuflichkeit.
     
    Wir stimmen Ihnen zu, dass es zu einer Veränderung im Versicherungsstatus von der KVdR hin zu einer freiwilligen Mitgliedschaft kommt, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt wird.
     
    In Bezug auf die freiwillige Mitgliedschaft wären dann neben dem Arbeitseinkommen, der Rente und den Versorgungsbezügen auch alle anderen Einnahmen, wie z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge etc., Grundlage für die Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Beiträge für krankenversicherungspflichtige Rentner werden dagegen nur aus der Rente, Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen erhoben (§ 237 SGB V).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

    Vielen Dank, können Sie mir noch eine letzte Frage beantworten für meine Matrix:

    d.h.


    1.)

    generell, egal ob haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit => keine RV/AV Abgabenpflicht

    2.)

    Beurteilung der Selbständigkeit als nebenberufliche Selbständigkeit (z.B. 20h Grenze beachten + generell nicht entscheidend für Bestreiten für Lebensunterhalt gemäß 3.2 GKV Rundschreiben 2019) + generell pflichtversichert in der KV/PV der Rentner => dann keine KV/PV Abgabenpflicht für Einkommen aus nebenberuflicher Selbständigkeit

    3.)

    Beurteilung der Selbständigkeit als hauptberufliche Selbständigkeit + aktuell pflichtversichert in der KV/PV der Rentner => dann entstünde eine freiw. KV/PV Versicherung, damit auch eine Abgabenpflicht KV + PV für das Einkommen aus hauptberuflicher Selbständigkeit, ggfs. auch Kapitalerträge, Mieteinküfte, etc., d.h. KV/PV Verbeitragung mit vollen KV/PV Sätzen der jew. Krankenkasse, z.B. AOK Bayern KV 16,18% + PV (Kind ja, aber alle über 25 J. alt) 3,40%. Es gibt hier auch von keiner Seite einen Zuschuss zur freiw. KV/PV


    Sind die 3 Punkte soweit korrekt?


    Vielen Dank vorab,


    VG

    TOM_MGG

  • 06
    RE: Selbständige Tätigkeit neben Rentenbezug | SV-Pflicht/Hinzuverdienst

    Guten Tag,
     
    wir nehmen zu Ihren Punkten wie folgt Stellung:
     
    zu 1: Sofern hier die Regelaltersgrenze erreicht wurde, besteht Rentenversicherungsfreiheit. Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen generell nicht an.
     
    zu 2: Beiträge für krankenversicherungspflichtige Rentner werden neben der Rente auch aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erhoben (§ 237 SGB V). Es ist hierbei nicht entscheidend, dass es sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt.
     
    zu 3: Ihre Ausführungen sind hier grundsätzlich mit der Maßgabe richtig, dass der ermäßigte Krankenversicherungsbeitrag zu verwenden ist, da hier kein Krankengeldanspruch mehr besteht. In dieser Konstellation würde auch die Renten in die Bemessung des Beitrages zur freiwilligen Versicherung einbezogen. Der betreffende Rentenversicherungsträger würde dann einen auf Grundlage des Rentenzahlbetrages berechneten Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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