Sehr geehrte Expert*innen,
wie wird ein Schulpflichtpraktikum mit einer Dauer
bis max. drei Wochen in der Sozialversicherung beurteilt? Der/die Praktikant erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 150,00 Euro.
Freundliche Grüße
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Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
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Sehr geehrte Expert*innen,
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bis max. drei Wochen in der Sozialversicherung beurteilt? Der/die Praktikant erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 150,00 Euro.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Sovsic,
Schüler, die ein Schülerpraktikum ableisten, bleiben während des Praktikums Schüler ihrer Schule. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auszubildende.
Ein Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung, wobei der Unterrichtsort lediglich während des Praktikums in den Betrieb verlegt wird. Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung liegt nicht vor.
Somit entfällt eine Anmeldung zur Sozialversicherung. Auch eine freiwillige Vergütung des Arbeitgebers hat deshalb - unabhängig vom Betrag - in einem solchen Fall keinen Entgeltcharakter und ist demzufolge auch nicht zu verbeitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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