Expertenforum - schulischer Teil der Fachhochschulreife - Jahrespraktikum

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  • 01
    schulischer Teil der Fachhochschulreife - Jahrespraktikum

    Wir wollen einen Praktikanten für ein Jahre beschäftigen, damit er die Fachhochschulreife bekommt. Er hat den schulischen Teil der Fachhochschule an einem Allgemeinbildendes Gymnasium bestanden . Er möchte nicht weiter zur Schule gehen sondern ein Jahrespraktikum zum Erwerb der Fachhochschule machen. Er soll 520,00 im Monat bekommen. Wie melde ich ihn richtig an? Personengruppe 102 ? SV pflichtig in AV,KV,PV,RV ? Wie kann ich dokumentieren das dies ein verpflichtendes Nachpraktikum ist? Benötige ich ein Schriftstück von der Schule und wenn ja welches ?

  • 02
    RE: schulischer Teil der Fachhochschulreife - Jahrespraktikum

    Hallo Personal,
     
    nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums besteht durch Absolvierung eines einjährigen bzw. halbjährigen Praktikums die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.
     
    Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erlangen die betreffenden Personen die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
     
    Da nach Ihrer Schilderung ein Arbeitsentgelt von 520,00 € gezahlt werden soll, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“, Personengruppenschlüssel „105“).
     
    Eine entsprechende Bescheinigung seitens der Schule, sollte zu den Entgeltabrechnungsunterlagen genommen werden. In Zweifelsfällen empfehlen Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit der betreffenden Schule aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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