Wir wollen einen Praktikanten für ein Jahre beschäftigen, damit er die Fachhochschulreife bekommt. Er hat den schulischen Teil der Fachhochschule an einem Allgemeinbildendes Gymnasium bestanden . Er möchte nicht weiter zur Schule gehen sondern ein Jahrespraktikum zum Erwerb der Fachhochschule machen. Er soll 520,00 im Monat bekommen. Wie melde ich ihn richtig an? Personengruppe 102 ? SV pflichtig in AV,KV,PV,RV ? Wie kann ich dokumentieren das dies ein verpflichtendes Nachpraktikum ist? Benötige ich ein Schriftstück von der Schule und wenn ja welches ?
Expertenforum - schulischer Teil der Fachhochschulreife - Jahrespraktikum
Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
-
01
schulischer Teil der Fachhochschulreife - Jahrespraktikum
-
02
RE: schulischer Teil der Fachhochschulreife - Jahrespraktikum
Hallo Personal,
nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums besteht durch Absolvierung eines einjährigen bzw. halbjährigen Praktikums die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.
Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erlangen die betreffenden Personen die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
Da nach Ihrer Schilderung ein Arbeitsentgelt von 520,00 € gezahlt werden soll, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“, Personengruppenschlüssel „105“).
Eine entsprechende Bescheinigung seitens der Schule, sollte zu den Entgeltabrechnungsunterlagen genommen werden. In Zweifelsfällen empfehlen Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit der betreffenden Schule aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service