Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen privat versicherten Arbeitnehmer, dieser bezieht Altersrente und hat die Regelaltersgrenze bereits erreicht.
Er wird Teilzeit beschäftigt sein (kein Minijob), wie muss die richtige Schlüsselung zu Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel sein?
Ist folgende Schlüsselung richtig?
PGRS 119
BGRS KV 0 / RV 3 / AV 2 / PV 0
oder?
Ebenso die Frage, kann der Arbeitnehmer trotz Rentenbezug einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Hilfe.