Sehr geehrte Damen und Herren,
wir rechnen die Entgelte unserer Mitarbeiter erst nach dem Fälligkeitstermin der Sozialversicherungsbeiträge ab. Wir führen deshalb monatlich die "Schätzung der Beitragsschuld" durch und überweisen die Beiträge vor dem tatsächlichen Monatsabschluss an die Krankenkassen. Diesen Prozess möchten wir gerne überprüfen bzw. optimieren. Wo ist die "Schätzung der Beitragsschuld" beschrieben bzw. welche rechtlichen Vorgaben müssen wir hier beachten? (Eintritt neuer Mitarbeiter, Sonderzahlungen, schwankende Bezüge und Zuschläge, usw.)
Freundliche Grüße
Elisabeth Schwarz