Expertenforum - Schätzung der Beitragsschuld

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  • 01
    Schätzung der Beitragsschuld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir rechnen die Entgelte unserer Mitarbeiter erst nach dem Fälligkeitstermin der Sozialversicherungsbeiträge ab. Wir führen deshalb monatlich die "Schätzung der Beitragsschuld" durch und überweisen die Beiträge vor dem tatsächlichen Monatsabschluss an die Krankenkassen. Diesen Prozess möchten wir gerne überprüfen bzw. optimieren. Wo ist die "Schätzung der Beitragsschuld" beschrieben bzw. welche rechtlichen Vorgaben müssen wir hier beachten? (Eintritt neuer Mitarbeiter, Sonderzahlungen, schwankende Bezüge und Zuschläge, usw.)

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Schwarz

  • 02
    RE: Schätzung der Beitragsschuld

    Hallo Frau Schwarz,
     
    die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist beziehungsweise als ausgeübt gilt (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetz (SGB) IV). Diese sind selbst dann fällig, wenn die tatsächliche Zahlung des Arbeitsentgelts (noch) nicht erfolgt ist.
     
    Das heißt, die Beiträge sind schon vor Ablauf des laufenden Entgeltabrechnungszeitraums zu zahlen. Es kann sich also nur um eine voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld handeln. Diese ist vom Arbeitgeber so zu bemessen, dass ein möglicher Restbeitrag so gering wie möglich bleibt. Erreicht wird dies dadurch, dass das Beitragssoll des letzten Monats unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Beschäftigtenzahl, der Arbeitstage und Arbeitsstunden, Entgeltanpassungen und Einmalzahlungen aktualisiert wird. Auch Änderungen bei den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen sind zu beachten.
     
    Für die Arbeitgeber, deren Entgeltabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder die Zahlung von variablen Entgeltbestandteilen (z. B. Akkordlohn) geprägt ist, ist ein besonderes Berechnungsverfahren zugelassen. Danach kann die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld nach den Beiträgen des Vormonats bemessen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Schätzung der Beitragsschuld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für die Informationen. Können Sie mir noch eine Quelle nennen, wo das Vorgehen der Schätzung der Beitragsschuld genau beschrieben ist?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Schwarz

  • 04
    RE: Schätzung der Beitragsschuld

    Hallo Frau Schwarz,
     
    die von uns dargelegten Grundsätze ergeben sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur „Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags“ vom 25.08.2006, welches in der Version vom 23.11.2016 aktualisiert und zusammengefasst wurde.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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