Hallo,
wir haben für unsere Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung. Für einen AN wurde diese nun in Anspruch genommen. Die Erstattung des Geldes erfolgt zunächst an den AG, da kein direktes Bezugsrecht des AN vorliegt. Die Versicherung unterliegt der Pauschalversteuerung. Ist die Leistung, die der AG nun an den AN erstatten kann steuer- u. sv-frei oder welche Vorschriften sind hier anzuwenden/zu berücksichtigen?
Vielen Dank.