Expertenforum - Sachbezug im Nebenjob

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  • 01
    Sachbezug im Nebenjob

    Wir sind ein Handwerksbetrieb und ein Mitarbeiter hat sich über die Wintermonate Jan-März arbeitslos gemeldet. Er bezieht Arbeitslosengeld und wird bei uns nur eine Nebenbeschäftigung mit max. 165,00 € ausüben. Nun bekommen unsere Mitarbeiter einen Sachbezug von € 50,00 monatlich vom Arbeitgeber. Meiner Meinung nach darf der Mitarbeiter mit Nebenverdienst diesen Sachbezug nicht erhalten, da er ihm dann wiederum im Arbeitslosengeld angerechnet wird.

    Liege ich mit meiner Annahme richtig, oder darf sogar im Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld der Sachbezug mit max. 50,00 € ausgeschöpft werden?


    Vielen Dank für eine schnelle Rückinfo.


    Martina L.

  • 02
    RE: Sachbezug im Nebenjob

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu melden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals bei Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Sachbezug im Nebenjob

    Guten Tag,
     
    sozialversicherungsrechtlich sind alle Einnahmen, die unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden, unabhängig von Ihrer Form Arbeitsentgelt; also alle Bar- und Sachbezüge. Einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, sind dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind oder pauschal besteuert werden. Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung folgt hier grundsätzlich dem Steuerrecht. Sofern die Sachbezüge unter die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG fallen, sind Sie nach § 3 Abs. 1 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.
     
    Sofern in Ihrem Fall durch die Finanzverwaltung Steuerfreiheit für den Sachbezug festgestellt wurde, hat dies auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge.
     
    In diesen Fällen ist der Sachbezug grundsätzlich auch nicht auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Für eine rechtsverbindliche Beurteilung empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

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