Wir sind ein Handwerksbetrieb und ein Mitarbeiter hat sich über die Wintermonate Jan-März arbeitslos gemeldet. Er bezieht Arbeitslosengeld und wird bei uns nur eine Nebenbeschäftigung mit max. 165,00 € ausüben. Nun bekommen unsere Mitarbeiter einen Sachbezug von € 50,00 monatlich vom Arbeitgeber. Meiner Meinung nach darf der Mitarbeiter mit Nebenverdienst diesen Sachbezug nicht erhalten, da er ihm dann wiederum im Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Liege ich mit meiner Annahme richtig, oder darf sogar im Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld der Sachbezug mit max. 50,00 € ausgeschöpft werden?
Vielen Dank für eine schnelle Rückinfo.
Martina L.