Hallo liebes Experten-Team,
wir überlegen eine Mitarbeiterin rückwirkend ab 2023 als Minijobberin anzumelden und abzurechnen. Wie weit darf man das rückwirkend machen. Wäre das jetzt noch zum 01.01.2023 möglich?
Vielen Dank vorab.
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Hallo liebes Experten-Team,
wir überlegen eine Mitarbeiterin rückwirkend ab 2023 als Minijobberin anzumelden und abzurechnen. Wie weit darf man das rückwirkend machen. Wäre das jetzt noch zum 01.01.2023 möglich?
Vielen Dank vorab.
Hallo BiancaVdH,
da Ihre Sachverhaltsschilderung für uns nicht nachvollziehbar ist, bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu keine Stellungnahme abgeben können. Um uns diesbezüglich äußern zu können, wäre es erforderlich, dass Sie Ihren Fall konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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