Guten Tag,
die Arbeitnehmerin erhielt bis 10.08.22 Entgeltfortzahlung (Grund "51" 01.01.-10.08.22) und dann KG bis 25.10.2023. Mit Bescheid vom 31.10.23 wurde rückwirkend zum 01.07.2022 volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Unseres Erachtens nach fällt ja rückwirkend der Anspruch auf KG weg und die Unterbrechungsmeldung müsste storniert werden, eine Ummeldung ab 01.07.22 auf 3101 und eine Abmeldung mit Grund "34" zum 31.07.22 erfolgen. Oder bleibt das Beschäftigungsverhältnis auch in diesem Fall bis Ablauf des auf den Bescheid folgenden Monats bestehen? Vielen Dank