Expertenforum - Rückwirkende Erwerbsunfähigkeitsrente vor KG-Bezug

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Rückwirkende Erwerbsunfähigkeitsrente vor KG-Bezug

    Guten Tag,

    die Arbeitnehmerin erhielt bis 10.08.22 Entgeltfortzahlung (Grund "51" 01.01.-10.08.22) und dann KG bis 25.10.2023. Mit Bescheid vom 31.10.23 wurde rückwirkend zum 01.07.2022 volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Unseres Erachtens nach fällt ja rückwirkend der Anspruch auf KG weg und die Unterbrechungsmeldung müsste storniert werden, eine Ummeldung ab 01.07.22 auf 3101 und eine Abmeldung mit Grund "34" zum 31.07.22 erfolgen. Oder bleibt das Beschäftigungsverhältnis auch in diesem Fall bis Ablauf des auf den Bescheid folgenden Monats bestehen? Vielen Dank

  • 02
    RE: Rückwirkende Erwerbsunfähigkeitsrente vor KG-Bezug

    Guten Tag,
     
    wird eine (befristete) Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ rückwirkend zugebilligt, ist eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen. 

    In einem solchen Fall besteht Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht. Bei der Beitragsberechnung ist jedoch zu beachten, dass die Bezieher voller Erwerbsminderungsrenten keinen Anspruch auf Krankengeld haben und somit der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden ist (Beitragsgruppe 3). Außerdem führt der Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.
    Der Beitragsgruppenschlüssel lautet in Ihrem Fall ab Juli 2022 „3101“ (Personengruppenschlüssel „101“).

    In der Sozialversicherung gilt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Maßgebend ist hierbei grundsätzlich der Zeitpunkt des „Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse“.
     
    Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist.
     
    In Zweifelsfällen ist es sinnvoll, die Meldezeiträume mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.