Guten Morgen,
ich habe eine Frage zu den Meldungen die ich für einen Mitarbeiter abgeben muss.
Der Mitarbeiter hat bis zum 23.07.2023 Krankengeld bezogen und ist dann ausgesteuert
worden. Ab dem 24.07.2023 bezog der Mitarbeiter Arbeitslosengeld.
Ab dem 01.10.2023 bezieht er rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bis
zum 28.02.2025. Welche Meldungen müssen getätigt werden?
Dem Mitarbeiter steht auch noch Urlaubsgeld zu, kann ich das jetzt auszahlen oder nicht?
Muss der Mitarbeiter bis zum 28.02.2025 weiter bei uns beschäftigt werden?
Freundliche Grüße
Wolf Silo