Hallo!
Ich bearbeite die Entgeltabrechnung für einen Mitarbeiter, der sich seit 2022 durchgehend im Krankengeldbezug befindet. Er hat jetzt mitgeteilt, dass rückwirkend ab Juni 2023 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Die Frage ist jetzt, zu wann er am besten austritt, damit er keine Nachteile bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente hat.
Die Ummeldung der Beitragsgruppe erfolgt ja bereits ab Juni 2023. Aber hätte er Nachteile bei der Rente, wenn er beispielsweise zum 29.02. austreten würde, weil er erst seinen Urlaub noch nimmt oder ihn als Einmalzahlung ausgezahlt bekommt? Krankengeld kann ja nicht weiter eingetragen werden, da er darauf nun keinen Anspruch mehr hat, oder?! Inwiefern würde eine Zahlung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet? Oder wäre ein rückwirkender Austritt zum 31.05.2023 zulässig?
Vielen Dank schonmal für eine Rückmeldung