Liebes Expertenteam, ein Mitarbeiter hat ein Schreiben seiner PKV erhalten, dass bei ihm rückwirkend ab 2019 seine Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung zu hoch berechnet worden sind. Er erhält nun eine Erstattung. Was geschieht in diesem Fall mit dem AG-Zuschuss zu KV und PV, der dann ja auch zu hoch ausgefallen ist? Genauso die Frage, was im
umgekehrten Fall wäre, wenn festgestellt worden ist, dass die Beiträge zu niedrig berücksichtigt worden sind und eine Nachforderung beim Mitarbeiter entsteht (und dann der AG-Zuschuss zu gering ausgefallen ist). Besteht seitens des Arbeitgebers Handlungsbedarf bzgl. AG Zuschuss und ggfs. Korrekturmeldungen für den rückwirkenden Zeitraum? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.