Expertenforum - Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge der privaten Krankenversicherung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge der privaten Krankenversicherung

    Liebes Expertenteam, ein Mitarbeiter hat ein Schreiben seiner PKV erhalten, dass bei ihm rückwirkend ab 2019 seine Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung zu hoch berechnet worden sind. Er erhält nun eine Erstattung. Was geschieht in diesem Fall mit dem AG-Zuschuss zu KV und PV, der dann ja auch zu hoch ausgefallen ist? Genauso die Frage, was im

    umgekehrten Fall wäre, wenn festgestellt worden ist, dass die Beiträge zu niedrig berücksichtigt worden sind und eine Nachforderung beim Mitarbeiter entsteht (und dann der AG-Zuschuss zu gering ausgefallen ist). Besteht seitens des Arbeitgebers Handlungsbedarf bzgl. AG Zuschuss und ggfs. Korrekturmeldungen für den rückwirkenden Zeitraum? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge der privaten Krankenversicherung

    Hallo Simone06,
     
    Ihre Frage zur korrekten Ermittlung des Beitragszuschusses zur privaten Kranken– und Pflegeversicherung nach einer rückwirkenden Beitragskorrektur betrifft arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Aussage treffen können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt folgendes:
     
    Durch die Korrektur der Beitragshöhe seitens der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Mitarbeiters neu zu ermitteln.
     
    Die entsprechenden Korrekturen -auch rückwirkend- sind prinzipiell vorzunehmen, da durch den erhöhten Arbeitgeberzuschuss ein geldwerter Vorteil entstanden ist.
     
    Sofern aufgrund einer seitens der PKV vorgenommenen Beitragskorrektur hingegen ein zu geringer Beitragszuschuss geleistet wurde, sind auch hier die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.