Expertenforum - Rentner Hinzuverdienst KV Beitrag

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  • 01
    Rentner Hinzuverdienst KV Beitrag

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir möchten einen Rentner einstellen mit einem monatlichen Bruttogehalt z.Bsp. 2000,- €.

    Der Rentner muß bereits jeden Monat den vollen Beitrag in die KV zahlen, da er gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt.

    Wenn wir ihn einstellen, müssen wir für den o.g. Betrag Krankenversicherung abführen, obwohl er ja bereits den Höchstbeitrag jeden Monat bezahlt oder verringert sich sein Beitrag zur Krankenversicherung um den Anteil, der auf das o.g. Brutto anfällt ?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Rentner Hinzuverdienst KV Beitrag

    Hallo Asset2017,
     
    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass der beschäftigte Rentner aufgrund seiner Einkommensverhältnisse als „hauptberuflich Selbstständiger“ freiwillig versichert ist.
     
    Sofern eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist vordergründig zu prüfen, inwieweit diese gegenüber der Arbeitnehmertätigkeit überwiegt . Stellt die  zuständige Krankenkasse die hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit fest, unterliegt die Beschäftigung nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
     
    Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise mit dieser abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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