Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant möchte in einem Saisonbetrieb der Gastronomie für 6 Monate eine Mitarbeiterin aus Rumänien beschäftigen. Diese ist 64 Jahre alt und bezieht eine Rente in Rumänien., wo auch ihr Wohnsitz bestehen bleibt. Das Einkommen wird die Minijobgrenze überschreiten. Wie ist die Sozialversicherung zu beurteilen? Vielen Dank!
Expertenforum - Rentner als Saisonarbeitskraft aus Rumänien
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Rentner als Saisonarbeitskraft aus Rumänien
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RE: Rentner als Saisonarbeitskraft aus Rumänien
Hallo CFSteuerbüro1,
bei Aufnahme einer Beschäftigung einer rumänischen Arbeitnehmerin in Deutschland gelten für die betreffende Person grundsätzlich die Bestimmungen des deutschen Sozialversicherungsrechts. Dies bedeutet, dass die deutschen Sozialversicherungsvorschriften angewendet werden, sofern nur in Deutschland eine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird.
Demzufolge besteht in einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung - wie in Ihrem Fall - grundsätzlich Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Altersgrenze von 55 Jahren erstmals in Deutschland versicherungspflichtig werden,
da dieser Personenkreis vom Ausschluss der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 3a SGB V nicht erfasst wird.
Der Altersrentenbezug aus einem EU-Mitgliedsstaat wie z B. Rumänien ist dem Bezug einer deutschen Altersrente gleichzustellen. Der Nachweis sollte durch einen entsprechenden Rentenbescheid nachgewiesen und zu den Lohnunterlagen genommen werden.
Das bedeutet, dass die betreffende Person bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ und dem Personengruppenschlüssel „120“ zu melden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
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