Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer bezog von 04/ 2022 bis 25.08.2023 Krankengeld (Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers bis 11/2022). Am 25.08.2023 Aussteuerung Krankengeld, so dass der Arbeitnehmer sich ab 26.08.2023 bei der Agentur für Arbeit meldete.
Es erfolgte eine SV-Abmeldung mit Grund 30 zum 25.08.2023. Das Arbeitsverhältnis besteht aber weiterhin! In 12/2023 erfolgte eine Einmalzahlung, die wegen fehlender SV-Tage beitragsfrei war.
In 01/2024 bewilligte die Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum 01.05.2023. Das Arbeitsverhältnis ruht somit ab 01.02.2024.
Es wurde nun rückwirkend ab 01.05.2023 die Beitragsgruppe von 1111 auf 3101 geändert.
Bleibt es bei der Abmeldung mit Grund 30 zum 25.08.2023 bzw. erfolgt eine neue Anmeldung zum 01.02.2024? Oder muss diese Abmeldung storniert werden und es erfolgt eine Abmeldung mit Grund 34 zum 31.05.2023? (Dann wäre aber die Einmalzahlung von 12/2023 rückwirkend beitragspflichtig wegen der SV-Tage aus der 34-er Meldung.)