Guten Tag, unsere Mitarbeiter reichen ihre Reisekosten und Verpflegungspauschalen öfters erst nach der Abrechnung des Monats ein, in welchem die Kosten angefallen sind. Müssen im Lohnprogramm die Reisekosten in dem Monat erfasst werden, in welchem die angefallen sind, also rückwirkend. Oder kann ich die dann auch einen Monat später erfassen, ohne den vorherigen Monat noch einmal zu korrigieren?
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