Expertenforum - Rehamaßnahme RV Fit

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  • 01
    Rehamaßnahme RV Fit

    Hallo Expertenteam,

    ich habe eine Frage zu dem Präventionsprogramm RV Fit.

    Ein Beschäftigter nimmt an solcher Maßnahme teil, sie dauert drei Tage.

    Für die drei Tage besteht gem. Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

    Grundsätzlich würde ich die Fehlzeiten mit der Abwesenheitsart "Kur DRV" buchen.

    Wir sind aber z. Zt. am prüfen, ob es sinnvoll wäre für diese Maßnahme eine neue Abwesenheitsart anzulegen.

    Meine Frage daher: Ist es erforderlich diese Fehlzeiten an das EEL Verfahren anzubinden?

    D.h. werden von den Krankenkassen bei Reha-Fit-Fehlzeiten Vorerkrankungsprüfungen durchgeführt, die dann über das EEL-Verfahren zurück gemeldet werden?


    Für eine Antwort bedanke ich mich.

    Viele Grüße

    Silke Brinkmann





     

  • 02
    RE: Rehamaßnahme RV Fit

    Hallo Frau Brinkmann,
     
    bei einer „RV Fit“-Maßnahme handelt es sich um ein kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl der deutschen Rentenversicherung.
     
    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms sind ganztägig. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) „kraft Gesetzes“ verpflichtet, die jeweiligen Personen für diese Tage freizustellen und das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend, das heißt, dass diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit wahrzunehmen sind.
     
    Da der Arbeitgeber zu Beginn und bei der Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms analog den Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit zur Entgeltfortzahlung nach dem EFZG verpflichtet ist, sind diese Fehlzeiten demzufolge auch in das EEL-Verfahren einzubinden und grundsätzlich auch bei den Vorerkrankungsprüfungen zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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