Hallo Expertenteam,
ich habe eine Frage zu dem Präventionsprogramm RV Fit.
Ein Beschäftigter nimmt an solcher Maßnahme teil, sie dauert drei Tage.
Für die drei Tage besteht gem. Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Grundsätzlich würde ich die Fehlzeiten mit der Abwesenheitsart "Kur DRV" buchen.
Wir sind aber z. Zt. am prüfen, ob es sinnvoll wäre für diese Maßnahme eine neue Abwesenheitsart anzulegen.
Meine Frage daher: Ist es erforderlich diese Fehlzeiten an das EEL Verfahren anzubinden?
D.h. werden von den Krankenkassen bei Reha-Fit-Fehlzeiten Vorerkrankungsprüfungen durchgeführt, die dann über das EEL-Verfahren zurück gemeldet werden?
Für eine Antwort bedanke ich mich.
Viele Grüße
Silke Brinkmann