Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin die u. a. samstags arbeitet und nun an einer ambulanten Reha für
fünf Wochen teilnimmt. Wie verhält es sich mit der Samstagsarbeit?
Braucht sie zusätzlich eine Krankmeldung, da die Anwendungen nur Montag bis Freitag stattfinden?
Wir haben nur einen Nachweis über den Start und der voraussichtlichen Dauer der Maßnahme von der Klinik. Wir haben nun noch den Bewilligungsbescheid der Maßnahme gem. § 9 Abs. Buchstabe a) angefordert.
Viele Grüße
J. M.