Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Rehabilitätionsmaßnahme

    Liebes Expertenteam,


    wir haben eine Mitarbeiterin die u. a. samstags arbeitet und nun an einer ambulanten Reha für

    fünf Wochen teilnimmt. Wie verhält es sich mit der Samstagsarbeit?

    Braucht sie zusätzlich eine Krankmeldung, da die Anwendungen nur Montag bis Freitag stattfinden?

    Wir haben nur einen Nachweis über den Start und der voraussichtlichen Dauer der Maßnahme von der Klinik. Wir haben nun noch den Bewilligungsbescheid der Maßnahme gem. § 9 Abs. Buchstabe a) angefordert.


    Viele Grüße

    J. M.

  • 02
    RE: Rehabilitätionsmaßnahme

    Hallo J. M.,


    Zeiten sowohl einer stationären als auch einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme (Reha) z. B. über den Rentenversicherungsträger sind denen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) gleichgestellt.


    Demzufolge ist für den Zeitraum der Reha darüber hinaus nach unserem Kenntnisstand keine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Der „Aufnahmebescheid“ und die „Entlassungsbescheinigung“ als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit reichen demnach aus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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