Hallo Expertenteam,
bei einer Regressberechnung aufgrund eines Unfalls unseres Arbeitnehmers durch einen Dritten, habe ich mir folgende Frage gestellt:
- ist der sv-freie AG-Zuschuss zum Jobticket mit einzubeziehen? Der Zuschuss wird während der Lohnfortzahlung (bis zu 6 Wochen) weitergezahlt
==> Ich würde es nicht mit angeben, da es sv-frei ist.
- ist die Projektzulage mit einzubeziehen?
==> Ich würde es mit angeben, da es eine sozialversicherungspflichtige Zahlung durch den AG ist und somit auch Auswirkungen auf das Krankengeld hat.
Ist dies so korrekt?
Viele Grüße
V. Bauer