Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält sich die Sozialversicherung (wie Kranken- und Rentenversicherung) bei einem ruhendem Arbeitsverhältnis? Konkret in zwei Konstellationen: Elternzeit und unbezahlte Freistellung aufgrund z.B. eines Sabbatical.
Weil wir vermehrt Anfragen von Mitarbeiter*innen für unbezahlte Freistellungen oder Elternzeit auch gleichzeitig derzeit zwei Anfragen wegen der Aufnahme von Nebentätigkeiten im Ausland parallel zum ruhenden Arbeitsverhältnis erhalten haben. Unserer Einschätzung nach wandert durch die Tätigkeit im Ausland die Sozialversicherung ins Ausland, wenn bei uns keinerlei Tätigkeit nachgegangen wird. Zumindest so unsere Einschätzung. Können Sie uns mitteilen welche Verpflichtungen der Arbeitgeber bei ruhendem Arbeitsverhältnis hat und welche Fürsorgeaufklärungen wir als Arbeitgeber ggfls. im Voraus für Mitarbeiter*innen in derartigen Fällen zu leisten haben?
Besten Dank.