Expertenforum - Regelaltersrente - PGRS + BRGS + Steuer

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  • 01
    Regelaltersrente - PGRS + BRGS + Steuer

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein Arbeitnehmer bezieht nun die Regelaltersrente; es liegt eine Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit vor.


    Wir haben folgende Schlüsselung vorgenommen:


    - PGRS: 120

    - BGRS: 3121

    Ist dies korrekt?


    @ Experten für das Steuerrecht:


    Des Weiteren würden wir gerne in Erfahrung bringen wollen, wie es sich mit dem Steuerabzug verhält, da ab Rentenbezug ein weiterer "Arbeitgeber" (Deutsche Rentenversicherung) existiert.


    Besten Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung


     

  • 02
    RE: Regelaltersrente - PGRS + BRGS + Steuer

    Hallo Personalverwaltung,
     
    für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 538,00 €, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen und auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, lautet - wie von Ihnen beschrieben - der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel „3121“ (Personengruppenschlüssel „120“).

    Ihre Frage zum Steuerrecht haben wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums weitergeleitet. Sie erhalten hierzu separat eine Antwort aus dem Bereich „Steuerrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Regelaltersrente - PGRS + BRGS + Steuer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Frage wurde versehentlich dem Arbeitsrecht zugeordnet. Unsere Experten im Steuerrecht werden sich nochmals bei Ihnen melden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Regelaltersrente - PGRS + BRGS + Steuer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zum steuerlichen Teil der Frage dürfen wir mitteilen, dass die Lohnsteuer für das Arbeitsverhältnis (auch nach Beginn der Regelaltersrente) nach ELSTAM erfolgt. Wenn keine sonstigen Arbeitsverhältnisse vorhanden sind, wird also insbesondere nicht in Lohnsteuerklasse 6 (sondern z.B. in Klasse 1 oder 3 bis 5) versteuert. Die gesetzliche Altersrente gilt (anders als eine Betriebsrente) nicht als Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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