Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer bezieht nun die Regelaltersrente; es liegt eine Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit vor.
Wir haben folgende Schlüsselung vorgenommen:
- PGRS: 120
- BGRS: 3121
Ist dies korrekt?
@ Experten für das Steuerrecht:
Des Weiteren würden wir gerne in Erfahrung bringen wollen, wie es sich mit dem Steuerabzug verhält, da ab Rentenbezug ein weiterer "Arbeitgeber" (Deutsche Rentenversicherung) existiert.
Besten Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung