Sehr geehrtes Expertenteam,
sie 3 Monate bzw. 70 AT beziehen sich auf ein Kalenderjahr. Wie sieht es bei einem Rahmenvertrag, der über 12 Monate läuft und unterjährig beginnt, aus. Kann bei einem Vertragsbeginn mit z.B. 1.10.2023 (keine Vorbeschäftigungszeiten anzurechnen) im Zeitraum 1.10.2023 - 31.12.2023 dann 3 Monate bzw. 70 AT und dann noch zusätzlich 1.1.2024 - 30.9.2024 gearbeitet werden?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus!