Expertenforum - Rahel Feinle

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  • 01
    Rahel Feinle

    wir würden gerne einen neuen Mitarbeiter als kurzfristig Beschäftigten einstellen.

    Dieser Herr ist selbstständiger Landwirt im Vollerwerb. Ist dies möglich?

    Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rahel Feinle

    SchapfenMühle GmbH & Co. KG

     

  • 02
    RE: Rahel Feinle

    Hallo Rahel Feinle,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die betreffende Person im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage eine von vornherein zeitlich begrenzte Beschäftigung ausübt. Die Entgelthöhe spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.
     
    Der selbstständige Landwirt gehört nicht zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten und kann somit eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei ausüben, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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