ein Mitarbeiter erhält neben einem Fixum erfolgsabhängige Provisionen. Diese werden quartalsweise ausgezahlt und beitragsrechtliche als laufenden Arbeitsentgelt in den Monaten 3/6/9 und 12 abgerechnet.
Jetzt erkrankt dieser Mitarbeiter im Dezember - in diesem Monat liegt das monatlichen Brutto aufgrund der quartalsweisen Abrechnung von Provisionen bei 20000,- Euro. Wie ist für Dezember die Entgeltfortzahlung im Rahmen der U1 abzurechnen? - Ist anteilig aus 20.000,- Euro eine Entgeltfortzahlung zu berechnen oder muss die Provision anteilig den einzelnen Monate zugordnet werden, so dass für die Entgeltfortzahlung im Dezember nur für das Fixum und die isolierte Provision Dezember abrechnungsfähig über die Umlageversicherung ist?