Expertenforum - PV-Zuschlag für Kinderlose bei Adoption

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  • 01
    PV-Zuschlag für Kinderlose bei Adoption

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    einer unserer Beschäftigten hat mit Geburtsurkunde nachgewiesen, dass er ein Kind hat. Dieses Kind wurde von ihm 2001 allerdings zur Adoption freigegeben und hat keinerlei Verbindung zu unserem Beschäftigten mehr.


    Muss der Beschäftigte den PV-Zuschlag für Kinderlose zahlen oder entfällt dieser?


    Vielen Dank vorab für die Antwort!

  • 02
    RE: PV-Zuschlag für Kinderlose bei Adoption

    Hallo ierhardt,
     
    liegt die Elterneigenschaft – wie in Ihrem Fall durch Vorlage einer Geburtsurkunde - einmal vor, bleibt diese lebenslang wirksam. Das bedeutet, dass bereits der Nachweis eines Kindes dazu führt, dass für die Eltern der Beitragszuschlag auf Dauer nicht zu erheben ist, auch wenn das leibliche Kind zu einem späteren Zeitpunkt zur Adoption freigegeben wurde.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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