Sehr geehrte Damen und Herren,
einer unserer Beschäftigten hat mit Geburtsurkunde nachgewiesen, dass er ein Kind hat. Dieses Kind wurde von ihm 2001 allerdings zur Adoption freigegeben und hat keinerlei Verbindung zu unserem Beschäftigten mehr.
Muss der Beschäftigte den PV-Zuschlag für Kinderlose zahlen oder entfällt dieser?
Vielen Dank vorab für die Antwort!