Expertenforum - PV-Beitrag Sachsen bei 100 %Homeoffice (Telearbeitsplatz)

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  • 01
    PV-Beitrag Sachsen bei 100 %Homeoffice (Telearbeitsplatz)

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben folgende Konstellation. Der Mitarbeiter arbeitet für einen Standort in Sachsen und aktuell zahlt er auch den höheren Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Sachsen. Jedoch hat der Mitarbeiter seinen Wohnsitz in Sachen-Anhalt und seit neustem auch einen reinen Homeofficevertrag bekommen. Somit ist sein Beschäftigungsort jetzt in Sachsen-Anhalt. Organisatorisch it weiterhin dem Standort in Sachsen zugeordnet. Was machen wir jetzt mit der Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung? Sachen oder Sachsen-Anhalt?

    Viele Grüße

    A. Myrach

  • 02
    RE: PV-Beitrag Sachsen bei 100 %Homeoffice (Telearbeitsplatz)

    Guten Tag,
     
    die Anwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Beschäftigungsort. Der Beschäftigungsort im Sinne des § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IV, ist der Ort, an dem die Arbeit überwiegend erbracht wird.
     
    Sofern also der Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt arbeitet, ist der höhere Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Sachsen nicht mehr anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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