Guten Tag,
ein bisher familienversicherter Arbeitnehmer möchte ab Juni ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, Entgelt über der Pflichtversicherungsgrenze.
Wenn man sich jetzt für die freiwillige Versicherung in der GKV entscheidet, kann man dann unterjährig in die private Krankenversicherung wechseln?
Bzw. wenn man sich jetzt für die private Krankenversicherung entscheidet, kann man dann unterjährig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Arbeitnehmer unter 55 Jahre ist.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.