Unsere Mitarbeiterin ist sei 2019 privat krankenversichert. Nun wird sie ab 01.02.24 in Teilzeit arbeiten. Durch die Teilzeitbeschäftigung wird das Jahresentgelt in 2024 wieder unter der JAEG liegen. Ist es richtig, dass sie trotzdem privat versichert bleibt , weil die Arbeitszeitändreung erst zum 01.02. 24 erfolgt und bei bereits krankenversicherungsfreien Arbeitnehmern für 2024 nicht mehr in die Prognose für dieses Jahr einbezogen wird?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Daniela Mertl