Guten Tag, ich habe folgende Frage:
wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei einem noch schulpflichtigen Schüler, der vom 01.03.-05.07. ein freiwilliges Praktikum/bildungsähnliches Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG durchführt (zum Erwerb von praktischen Erfahrungen und Kenntnissen in einem Beruf) und dort 500 EUR bei einer 35-Std.-Woche erhält? Der Praktikumsvertrag wurde der Schule vorgelegt, der Schüler ist nicht bei der Schule abgemeldet. Guten Tag, ich habe folgende Frage:
wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei einem noch schulpflichtigen Schüler, der vom 01.03.-05.07. ein freiwilliges Praktikum/bildungsähnliches Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG durchführt (zum Erwerb von praktischen Erfahrungen und Kenntnissen in einem Beruf) und dort 500 EUR bei einer 35-Std.-Woche erhält? Der Praktikumsvertrag wurde der Schule vorgelegt, der Schüler ist nicht bei der Schule abgemeldet. Muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen? Ggf. als geringfügige Beschäftigung?