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  • 01
    Praktikum

    Guten Tag, ich habe folgende Frage:

    wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei einem noch schulpflichtigen Schüler, der vom 01.03.-05.07. ein freiwilliges Praktikum/bildungsähnliches Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG durchführt (zum Erwerb von praktischen Erfahrungen und Kenntnissen in einem Beruf) und dort 500 EUR bei einer 35-Std.-Woche erhält? Der Praktikumsvertrag wurde der Schule vorgelegt, der Schüler ist nicht bei der Schule abgemeldet. Guten Tag, ich habe folgende Frage:

    wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei einem noch schulpflichtigen Schüler, der vom 01.03.-05.07. ein freiwilliges Praktikum/bildungsähnliches Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG durchführt (zum Erwerb von praktischen Erfahrungen und Kenntnissen in einem Beruf) und dort 500 EUR bei einer 35-Std.-Woche erhält? Der Praktikumsvertrag wurde der Schule vorgelegt, der Schüler ist nicht bei der Schule abgemeldet. Muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen? Ggf. als geringfügige Beschäftigung?

  • 02
    RE: Praktikum

    Hallo Frau Fischer,
     
    gestatten Sie uns zunächst einmal die Bemerkung, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, wie ein vier-monatiges freiwilliges Praktikum eines Schülers zeitgleich mit einem laufenden Schulbesuch in Einklang zu bringen ist.
     
    Ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit ist nach Ihrer Schilderung das freiwillige Praktikum nach unserem Verständnis als geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis zu bewerten.
     
    Wir empfehlen Ihnen, den vorhandenen Praktikumsvertrag der zuständigen Krankenkasse vorzulegen und dort eine verbindliche Beurteilung anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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