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  • 01
    Praktikant*in

    Es handelt sich um ein vorgeschriebenes Praktikum (Praktisches Studiensemester) in der Zeit vom 19.10.26-31.03.27. Es wird eine Vergütung über € 400,00/Monat bezahlt. Die Praktikantin ist familienversichert. Wir muß hier KV/RV/AV/PV geschlüsselt werden oder ist hier Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse erforderlich??

  • 02
    RE: Praktikant*in

    Hallo Unding,


    bei dem von Ihnen angesprochenen „praktische Studiensemester“ handelt es sich nach unserer Recherche um ein in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum. Dabei besteht Versicherungsfreiheit zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dies gilt unabhängig davon, dass ein Arbeitsentgelt gezahlt wird.


    Da In Ihrem Fall der Praktikant ein „Arbeitsentgelt“ erhält, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ an die zuständige einzugsberechtigte Krankenkasse zu übermitteln


    Zu beachten ist, dass unabhängig von der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung, Umlagebeiträge U1 (ggf.)und U2 zu zahlen sind. Beiträge zur Insolvenzgeldumlage sind (grundsätzlich) auch abzuführen.


    Eine Bescheinigung hierüber ist den Entgeltunterlagen beizufügen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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