Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen franz. Praktikanten, der in Deutschland ein freiwilliges Praktikum absolviert. Er hat uns eine europäische Versicherungskarte aus Frankreich vorgelegt und geht davon aus, dass er in Deutschland keine Krankenversicherung zahlen muß.
Da er mit uns einen Anstellungsvertrag hat ist er aus unserer Sicht KV-pflichtig. Ist dies korrekt?
Mit freundlichen Grüßen