Guten Tag,
wir haben einen Praktikanten eingestellt.
Freiwilliges Praktikum nach dem Studium (nicht mehr immatrikuliert, demnach auch keine Anwendung einer Studien- oder Prüfungsordnung).
Befristet auf 3 Monate.
Es wird etwas mehr als der gesetzliche Mindestlohn bezahlt. Vollzeit 40 h / Woche.
Kann/Wird dieser Mitarbeiter als kurzfristig Beschäftigter angemeldet?
Wann kann ich einen Praktikanten als kurzfristig beschäftigten anmelden?
Und wann melde ich einen Praktikanten sozialversicherungspflichtig (Beitragsgruppe 1111) an?
Freundliche Grüße