Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um einen Praktikanten im Praktischen Jahr des Medizinstudiums.
Das Diplom/Master/Magister/Staatsexamen (M2) hat er bereits.
Es liegt ein Ausbildungsvertrag zwischen der Akademischen Lehrpraxis und der Uni Rostock vor.
In der Praxis soll er eine Vergütung von 300€ bekommen.
Handelt es sich hierbei um ein Zwischen- oder ein Nachpraktikum?
Wie ist der Arbeitnehmer zu schlüsseln?
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Heinsohn