Expertenforum - Praktikant im Praktischen Jahr (Medizinstudium)

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  • 01
    Praktikant im Praktischen Jahr (Medizinstudium)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es geht um einen Praktikanten im Praktischen Jahr des Medizinstudiums.

    Das Diplom/Master/Magister/Staatsexamen (M2) hat er bereits.

    Es liegt ein Ausbildungsvertrag zwischen der Akademischen Lehrpraxis und der Uni Rostock vor.

    In der Praxis soll er eine Vergütung von 300€ bekommen.


    Handelt es sich hierbei um ein Zwischen- oder ein Nachpraktikum?

    Wie ist der Arbeitnehmer zu schlüsseln?


    Mit freundlichen Grüßen

    Bianca Heinsohn

  • 02
    RE: Praktikant im Praktischen Jahr (Medizinstudium)

    Hallo Frau Heinsohn,
     
    das „Praktische Jahr“ (PJ) ist zwar ein Teil des Medizinstudiums, unterscheidet sich aber von den anderen Semestern. Hierbei besteht das letzte Jahr des „Studiums“ aus einer zwölfmonatigen zusammenhängenden praktischen Ausbildung. Diese praktische Ausbildung ist wie das übrige Studium Teil der "Hochschulausbildung". Es handelt sich hierbei um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.
     
    Ein solches Praktikum wird versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung beurteilt.
     
    Da hier eine Entgeltzahlung erfolgt, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Dorthin sind auch die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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