Sehr geehrtes Expertenteam,
bezugnehmend auf den Forumseintrag aus April 2026...
…hätten wir folgende Nachfrage bzw. eine etwas andere Konstellation:
Wir haben einen Praktikanten (über 18 Jahre). Dieser muss ein 12-monatiges Praktikum absolvieren, um die Fachhochschulreife anerkannt zu bekommen, nach Verlassens der gymnasialen Oberstufe (Grundlage: OAVO (Oberstufen- und Abiturverordnung) vom 13. Juli 2016 (ABl. S. 306))
Er wird in den 12 Monaten ein monatliches Entgelt in Höhe von 150 EUR erhalten bei Vollzeit (37,5 h/W.).
Folgendes konnten wir schon recherchieren:
Das MiLoG ist in der Konstellation ausdrücklich nicht anzuwenden.
Als Geringverdiener muss der AG die AN+AG Beiträge tragen.
Für die Beitragsgruppe wenden wir die 1111 an.
Nur beim Beitragsgruppenschlüssel, sind wir nicht ganz sicher ob dafür auch die 105 anzuwenden ist oder doch eher die 121 (Auszubildende (und Praktikanten), deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325 Euro im Monat nicht übersteigt), so wie es auch in der "Prüfhilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktikanten" der MinijobZentrale zu finden ist (https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/schaubilder-und-pruefhilfen/schaubilder-und-pruefhilfen_node.html) ?
Die zweite Frage ist, er gibt an noch Familienversichert zu sein. Gehe ich recht der Annahme das diese für die Zeit des Praktikums aufgrund der SV-Pflicht ausgeschlossen ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung
Viele Grüße
Beate Achtmann